Zollbestimmungen
Rückreise in die Schweiz
Im Ausland abgabenfrei einkaufen: Die Freimengen und Freigrenzen gelten für Privatwaren, die Sie persönlich für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitführen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt.
Alkoholische Getränke
Die Freimengen gelten nur für Personen ab 17 Jahren.
Alkoholische Getränke bis 18% Vol. . . . 5 Liter
Alkoholische Getränke über 18% Vol. . . 1 Liter
Tabak
Zigaretten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück
Zigarren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . total 250 Stück
Schnitttabak . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250g
Waren
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300 pro Person abgabenfrei. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren CHF 300, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten.
Erstattung Mehrwertsteuer
Aus logistischen Gründen ist es nicht möglich, bei der Rückreise in die Schweiz die Quittungen zur Erstattung der Mehrwertsteuer am Deutschen Zollamt abstempeln zu lassen. Ebenso ist eine Verzollung am Schweizer Zoll nicht möglich.